Mit einer D&O-Deckung versichern Unternehmen ihre Führungskräfte gegen die finanziellen Folgen von Pflichtverletzungen. Soweit, so gut? Eben nicht. Denn kommt es zum Schadenfall, bilden sich schnell Fronten.
Die D&O-Versicherung zählt zu den Standardversicherungen vieler Unternehmen. Ihr prägenstes Merkmal: Diese Form der Absicherung wird zugunsten Dritter, sprich sämtlicher Organmitglieder wie Manager, Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat, abgeschlossen. Damit ist das Organmitglied nicht selbst Vertragspartner, sondern nur die ‚begünstigte versicherte Person’. Das ist zunächst einmal sinnvoll, schließlich haften Manager nicht nur für ihr eigenes, sondern auch für das Fehlverhalten anderer Mitarbeiter (Organisationsverschulden). Und zwar mit ihrem Privatvermögen. Persönlich und unbegrenzt. Auf der anderen Seite liegt hier jedoch auch ein enormes Konfliktpotenzial. Kommt es zum Schaden in der D&O-Versicherung, ist der Interessenskonflikt zwischen Manager und Unternehmen vorprogrammiert.
Die D&O-Versicherung zählt zu den Standardversicherungen vieler Unternehmen. Ihr prägenstes Merkmal: Diese Form der Absicherung wird zugunsten Dritter, sprich sämtlicher Organmitglieder wie Manager, Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat, abgeschlossen. Damit ist das Organmitglied nicht selbst Vertragspartner, sondern nur die ‚begünstigte versicherte Person’. Das ist zunächst einmal sinnvoll, schließlich haften Manager nicht nur für ihr eigenes, sondern auch für das Fehlverhalten anderer Mitarbeiter (Organisationsverschulden). Und zwar mit ihrem Privatvermögen. Persönlich und unbegrenzt. Auf der anderen Seite liegt hier jedoch auch ein enormes Konfliktpotenzial. Kommt es zum Schaden in der D&O-Versicherung, ist der Interessenskonflikt zwischen Manager und Unternehmen vorprogrammiert.
D&O-Deckung: Wo liegt der Hase im Pfeffer?
Warum stehen Manager und Unternehmen im Schadenfall plötzlich auf verschiedenen Seiten? Und wo steht der Makler dabei? Auf der Fachtagung Cyber und Financial Lines des Gesamtverbandes der versicherungsnehmenden Wirtschaft in Köln erklärte es Anwalt Rolf Cyrus so: „Das Unternehmen – der Versicherungsnehmer – wünscht sich eine schnelle und hohe Regulierung, die versicherte Person die Abwehr des Anspruchs. Weiter kann man nicht auseinanderliegen." Das belaste vor allem die Manager extrem, denn bei großen D&O-Schäden dauert es im Schnitt fünf Jahre, bis der Fall abschließend geklärt ist. Nach dieser Zeit finden die Betroffenen in der Regel keine neue Stelle mehr, erläutert Cyrus, der hauptsächlich die versicherten Personen und nicht ihre Unternehmen vertritt.
Dass dieser Interessenskonflikt überhaupt entstehen kann, liegt in der Konstruktion der D&O-Versicherung begründet. Unternehmen kaufen eine Absicherung für ihre Organe. Erleidet diese Firma Schaden durch die Pflichtverletzung des versicherten Organmitglieds, verschieben sich die Grenzen: Der Versicherer, der von den Unternehmen bezahlt wird, steht dann auf der Seite des Managers und zahlt die juristische Abwehr der Ansprüche. „Der Makler wiederum, der den Manager beim Einkauf der Police beraten hat, steht auf der Seite des Unternehmens."
Dass dieser Interessenskonflikt überhaupt entstehen kann, liegt in der Konstruktion der D&O-Versicherung begründet. Unternehmen kaufen eine Absicherung für ihre Organe. Erleidet diese Firma Schaden durch die Pflichtverletzung des versicherten Organmitglieds, verschieben sich die Grenzen: Der Versicherer, der von den Unternehmen bezahlt wird, steht dann auf der Seite des Managers und zahlt die juristische Abwehr der Ansprüche. „Der Makler wiederum, der den Manager beim Einkauf der Police beraten hat, steht auf der Seite des Unternehmens."
Haben Manager in der Hand, was versichert wird?
Versicherungsnehmer entscheiden über den Inhalt der D&O-Versicherung, was in der Konsequenz oftmals zu Unsicherheiten bei den einzelnen Organmitgliedern führt. Doch ganz machtlos sind sie dennoch nicht. Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder können sich beispielsweise persönlich mit einer Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung absichern. Oder aber im Arbeitsvertrag Bedingungen für die D&O-Deckung definieren, das funktioniert ganz gut über eine sogenannte Verschaffungsklausel. Doch Vorsicht: Das Unternehmen sollte einheitliche und nicht verhandelbare Klauseln verwenden, betont Cyrus. Hintergrund sind Vorfälle, wo Manager laut Beschäftigungsgrad zwar Anspruch auf Versicherungsdeckungen hatten, diese im Markt aber nicht mehr erhältlich waren.
Fazit:
Die D&O-Versicherung ist immer wieder Stein des Anstoßes – zumindest für diverse kontroverse Diskussionen. Das fängt bei der Prämiengestaltung an und hört mit der Unsicherheit und Unzufriedenheit seitens der Organmitglieder nicht auf. Kurzum: Die D&O hat ihre Tücken. Deshalb warnt Sven Grewenig, bei Bayer für den Versicherungseinkauf tätig, auch vor falschen Erwartungen an diese Police. „Das ist keine Susi-Sorglos-Police." Wenn allen Beteiligten klar ist, wofür die D&O-Versicherung steht und wofür nicht, wenn Manager individuell überlegen können, wie sie damit umgehen, können sie auch nach individuellen Alternativen suchen. Ihr Risiko von vornherein abschätzen. Oder zumindest genau hinschauen, was zum Beispiel das Regulierungsverhalten der D&O-Anbieter betrifft. Im Optimalfall werden sie bei der Wahl eines Anbieters am Entscheidungsprozess beteiligt. Das ist wichtig, denn, so Cyrus: „Da gibt es einige, die haben gar keine Schadenabteilung, zumindest nicht in Deutschland. Dann wird es schnell ungemütlich."
Mehr zum Thema D&O? Hier geht's spannend weiter:
"Streit um D&O-LaLaLand"
"GDV veröffentlicht erstmals D&O-Zahlen"
"Sechs Ablehnungsgründe in der D&O-Versicherung"
"Haftungsfreistellung für Vorstand oder Geschäftsführer"
Mehr zum Thema D&O? Hier geht's spannend weiter:
"Streit um D&O-LaLaLand"
"GDV veröffentlicht erstmals D&O-Zahlen"
"Sechs Ablehnungsgründe in der D&O-Versicherung"
"Haftungsfreistellung für Vorstand oder Geschäftsführer"