Urlaubszeit, Reisezeit. Was kann nicht alles schief gehen. Ob schlechtes Wetter, Quallenalarm oder nervige Nachbarn: Nicht immer läuft der Urlaub nach Plan. Auch wenn sich nicht alle widrigen Umstände auf den Reisevermittler abwälzen lassen – viele Folgen der Reisebuchung rufen Anspruchsteller auf den Plan.
Wochen-, mitunter monatelange Vorfreude auf die schönste Zeit des Jahres, auf die wohlverdiente Auszeit, auf ein paar Wochen Akkuauftanken und Seele baumeln lassen – kurzum auf die plakativ gesprochen ‚beste Zeit des Jahres’ – und dann das? Überfüllter Flieger statt Fensterplatz? Hinterhofpanorama statt Meerblick? Zwar bekommen die meisten Urlauber genau das, was sie sich ersehnen. Dennoch kleben ‚Reisen’ und ‚Pannen’ oft zusammen wie Pech und Schwefel. Was für Außenstehende ein nette Anekdötchen sein mag, bedeutet für Betroffene im Zweifelsfall maximales Drama. Und damit maximale Herausforderung für das involvierte Reisebüro. Denn seit die Anzahl der Reisenden immer weiter steigt, erhöhen sich nicht nur die Schadenfälle drastisch, sondern im Ernstfall auch die Ansprüche gegenüber Reisevermittlern. Gut, wenn der Vermittler dann ausreichend abgesichert ist.
Wochen-, mitunter monatelange Vorfreude auf die schönste Zeit des Jahres, auf die wohlverdiente Auszeit, auf ein paar Wochen Akkuauftanken und Seele baumeln lassen – kurzum auf die plakativ gesprochen ‚beste Zeit des Jahres’ – und dann das? Überfüllter Flieger statt Fensterplatz? Hinterhofpanorama statt Meerblick? Zwar bekommen die meisten Urlauber genau das, was sie sich ersehnen. Dennoch kleben ‚Reisen’ und ‚Pannen’ oft zusammen wie Pech und Schwefel. Was für Außenstehende ein nette Anekdötchen sein mag, bedeutet für Betroffene im Zweifelsfall maximales Drama. Und damit maximale Herausforderung für das involvierte Reisebüro. Denn seit die Anzahl der Reisenden immer weiter steigt, erhöhen sich nicht nur die Schadenfälle drastisch, sondern im Ernstfall auch die Ansprüche gegenüber Reisevermittlern. Gut, wenn der Vermittler dann ausreichend abgesichert ist.
Spaß kennt Grenzen – also besser versichert
Natürlich muss man nicht immer vom Schlimmsten ausgehen. Sollte man aber. Das hat nichts mit Pessimismus zu tun. Sondern mit gesundem Menschenverstand. Schließlich kann bei der Reisebuchung einiges schief laufen. Welches Reisebüro möchte schon in die Pflicht genommen werden, wenn der Kunde statt Entspannung Salmonellen im Essen findet? Wenn sich Visabestimmungen geändert haben oder gar eine falsche Abflugzeit eingebucht wurde? Damit Reisevermittler ihren Kunden die Sicherheit geben können, dass sie auch im Schadenfall der bestmögliche Ansprechpartner sind, sollten Inhaber von Reisebüros auf eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) setzen.
Schadenfälle absichern, denn passieren kann immer etwas. Das Reisebüro...
...bucht beispielsweise einem CEO einen Flug nach Lissabon. Ein Mitarbeiter des Büros kommuniziert die falsche Abflugzeit (statt 09:30 Uhr den Flug um 10:30 Uhr). Da der Kunde mit einer späteren Maschine fliegen musste, verpasste er einen wichtigen Geschäftstermin, das angebahnte Geschäft platzte, als entgangener Gewinn hat er 17.000 € geltend gemacht.
...bucht für ein Ehepaar eine Mittelmeer-Kreuzfahrt, verwendet dabei fälschlicherweise aber nicht den korrekten Tarif. Die entstandenen Mehrkosten werden dem Reisebüro angerechnet.
...vergisst trotz Absprache, eine Reiserücktrittsversicherung für den Kunden abzuschließen. Wegen Krankheit muss dieser die Reise absagen, der Reiseveranstalter stellt dem Vermittler die Stornokosten in Rechnung.
Hier übernimmt die VSH die Ansprüche Dritter gegenüber dem Vermittler. Dazu gehört übrigens auch die Schadenersatz für „nutzlos aufgewendete Urlaubszeit". Kann es so etwas überhaupt geben? Ja, denn gemeint ist, wenn beispielsweise ein Hotel oder ein Flug überbucht ist und der Reisende seinen Urlaub deswegen nicht wie geplant antreten kann.
Fazit:
Jede Branche hat ihre ganz spezifischen Risiken. Reisebüros und -vermittler sind mit der Vermögensschadenhaftpflicht Markel Pro Dienstleister optimal abgesichert. Mehr dazu lesen Sie hier.
Apropos Urlaub: Wussten Sie, dass deutsche Arbeitnehmer pro Jahr einen durchschnittlichen Anspruch auf fast sechs Wochen Urlaub haben? Aber nur rund 13,9 Prozent wenigstens drei Wochen am Stück – die von Experten empfohlene Urlaubsdauer für eine optimale Entspannung – nehmen? Oder: dass 40 Prozent der deutschen Reisenden im Urlaub nicht auf W-LAN verzichten möchten, dafür aber durchaus auf einen Pool (26 Prozent)? Spannende Fun-Facts rund um das Thema Urlaub eines „Durchschnittsdeutschen" lesen Sie hier. Wir wünschen gute Unterhaltung.
Apropos Urlaub: Wussten Sie, dass deutsche Arbeitnehmer pro Jahr einen durchschnittlichen Anspruch auf fast sechs Wochen Urlaub haben? Aber nur rund 13,9 Prozent wenigstens drei Wochen am Stück – die von Experten empfohlene Urlaubsdauer für eine optimale Entspannung – nehmen? Oder: dass 40 Prozent der deutschen Reisenden im Urlaub nicht auf W-LAN verzichten möchten, dafür aber durchaus auf einen Pool (26 Prozent)? Spannende Fun-Facts rund um das Thema Urlaub eines „Durchschnittsdeutschen" lesen Sie hier. Wir wünschen gute Unterhaltung.