MARKEL Pro Berater

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) für Unternehmens- und Personalberater

Massgeschneiderte Absicherung für Ihr Consulting-Business

Versicherungsschutz bei Verzugsschäden, Beratungsfehlern und vieles mehr.

Individuell anpassbarer Versicherungsschutz durch hinzuwählbare Bausteine (bspw. Betriebshaftpflicht, Cyber- und D&O Zusatzdeckung).

Einfacher Vertragsabschluss über das MARKEL Antragsmodell möglich
(Risiken ausserhalb des Antragsmodells können individuell angefragt werden mittels Fragebogen).

Fehler sind menschlich – und können den Besten passieren. Eine kleine Unachtsamkeit kann bereits Schäden im eigenen Unternehmen oder am Vermögen betroffener Dritter auslösen. Diese können im Zweifel nicht nur das finanzielle Fundament, sondern auch einen guten Ruf bis ins Mark treffen.

Hinzu kommt: Anforderungsprofile und gesetzliche Vorgaben verschiedenster Berufsbilder werden immer komplexer, was große Schadenpotenziale nach sich zieht. Deshalb ist eine Vermögensschadenhaftpflicht für viele Berufe bereits gesetzlich fixiert.

Doch auch für Branchen, deren Risiko noch keine Pflichtversicherung regelt, wird eine VSH dringlich empfohlen.

MARKEL Pro Berater ist DIE Vermögensschadenhaftpflicht für Unternehmens- und Personalberater.

Versicherte Tätigkeiten

Unternehmensberater, z.B.:

Strategie
Organisation
Marketing
Kommunikation / PR
IT
Change Management
Datenschutz
Systemischer Coach

Personalberater, z.B.:

Vermittlung
Beratung
Planung
Weiterentwicklung
Coaching
Outsourcing
Headhunting
Mediation

Weitere Tätigkeiten, z.B.:

Training / Coaching
Dozent
Zertifizierung / Auditierung
Interimsmanagement
Fachkraft für Arbeits- und Brandschutz
Datenschutzbeauftragter
Lobbyist
Sicherheits- und Gesundheitskoordinator

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Versicherte Tätigkeiten

Unternehmensberater, z.B.:

Strategie
Organisation
Marketing
Kommunikation / PR
IT
Change Management
Datenschutz
Systemischer Coach

Personalberater, z.B.:

Vermittlung
Beratung
Planung
Weiterentwicklung
Coaching
Outsourcing
Headhunting
Mediation

Weitere Tätigkeiten, z.B.:

Training / Coaching
Dozent
Zertifizierung / Auditierung
Interimsmanagement
Fachkraft für Arbeits- und Brandschutz
Datenschutzbeauftragter
Lobbyist
Sicherheits- und Gesundheitskoordinator

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Schadensbeispiele

Verzugsschaden

Ein Beratungsunternehmen ist mit der Leitung eines Projektes bei einem Auftraggeber betraut. Aufgrund personeller Ausfälle ist der Berater nicht in der Lage, wichtige Unterlagen rechtzeitig abzugeben. Das Projekt verzögert sich um einen weiteren Monat. Der Auftraggeber stellt Schadensersatzansprüche und entgangenen Gewinn in Höhe von 120'000 CHF in Anspruch.

Unbrauchbares Computersystem

Die Geschäftsführung eines Mittelständlers beauftragt einen Berater für Warenwirtschaftssysteme. Das neue System hat unzureichende Kapazitäten für das Unternehmen. Der finanzielle Schaden beläuft sich auf 45'000 CHF durch den Erwerb neuer Lizenzen und Umrüstung.

Verletzung von Schutzrechten

Ein Unternehmensberater veröffentlicht auf seiner Webseite Bilder eines Kongresses. Der Rechteinhaber mahnt den Unternehmensberater ab, da diese Bilder ohne seine Einwilligung veröffentlicht wurden. Die Kosten belaufen sich auf 5'000 CHF.

M&A-Schaden

Ein Unternehmen beauftragt einen Berater mit der Due-Dilligence-Prüfung eines Kaufobjektes. Hierbei beachtet der Berater nicht, dass das zu kaufende Unternehmen kürzlich zwei Grosskunden verloren hat. Die Differenz aus der Kaufsumme und dem tatsächlichen Wert des Unternehmens stellt der Auftraggeber dem Berater in Rechnung.

D&O für Interimsmanager

Ein Unternehmen beauftragt einen externen CTO für ein Digitalisierungsprojekt. Es stellt sich heraus, dass das Projekt den Rahmen sprengt und das Budget überschritten wurde. Das Unternehmen verlangt vom Interims-Manager 100'000 CHF wegen der Budgetüberschreitung.

Cyber-Eigenschaden

Der Mitarbeiter eines Beratungsunternehmens öffnet den Anhang einer E-Mail, welcher einen Verschlüsselungstrojaner beinhaltet. Alle Daten auf den Systemen der Agentur werden somit unlesbar gemacht. Die Kosten für die IT-Forensik sowie die Entfernung der Schadsoftware und Installation neuer Sicherheitssoftware betragen 26'000 CHF.

Cyber-Drittschaden

Der Mitarbeiter eines Beratungsunternehmens versendet versehentlich eine E-Mail mit einem vireninfizierten Anhang an einen großen Kunden. Dieser verursacht beim Kunden einen Systemabsturz der das Unternehmen für einige Tage außer Betrieb setzt. Der Kunde stellt Haftpflichtansprüche aus Schadenersatz und entgangenen Gewinn in Höhe von 78‘000 CHF.

Vermögenseigenschaden

Der Mitarbeiter eines Beratungsunternehmens verursacht grob fahrlässig den Verzug eines Projektes. Der Auftraggeber entzieht dem Unternehmen daraufhin das Projekt. Das Beratungsunternehmens nimmt daraufhin seinen Mitarbeiter in Anspruch. Der Schadenersatz wird in Höhe von 12 Monatsgehältern geltend gemacht.
ACHTUNG: Es wird empfohlen, für die automatische Prämienberechnung die Antragsmodelle vor dem Ausfüllen herunterzuladen und anschließend mit dem Acrobat Reader zu öffnen. Eine kostenfreie Version können Sie sich hier herunterladen.

Ihr Ansprechpartner

Daniel Zimmermann

Leiter Underwriting
daniel.zimmermann@markel.ch
+41 438 832 237

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