MARKEL Pro IT

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) für IT-Unternehmen und IT-Freelancer

Massgeschneiderte Absicherung für Ihr IT-Business

Versicherungsschutz bei Verzugsschäden, Datenverlust, Ausfall von Schlüsselpersonal (Key-Man) und vieles mehr.

Individuell anpassbarer Versicherungsschutz durch hinzuwählbare Bausteine (bspw. Betriebshaftpflicht, Cyber- und D&O Zusatzdeckung).

Einfacher Vertragsabschluss über das MARKEL Antragsmodell möglich
(Risiken ausserhalb des Antragsmodells können individuell angefragt werden mittels Fragebogen).

Fehler sind menschlich – und können den Besten passieren. Eine kleine Unachtsamkeit kann bereits Schäden im eigenen Unternehmen oder am Vermögen betroffener Dritter auslösen. Diese können im Zweifel nicht nur das finanzielle Fundament, sondern auch einen guten Ruf bis ins Mark treffen.

Hinzu kommt: Anforderungsprofile und gesetzliche Vorgaben verschiedenster Berufsbilder werden immer komplexer, was große Schadenpotenziale nach sich zieht. Deshalb ist eine Vermögensschadenhaftpflicht für viele Berufe bereits gesetzlich fixiert.

Doch auch für Branchen, deren Risiko noch keine Pflichtversicherung regelt, wird eine VSH dringlich empfohlen.

MARKEL Pro IT ist DIE Vermögensschadenhaftpflicht für Freiberufler und Unternehmen aus der IT- und Telekommunikations-Branche.

Versicherte Tätigkeiten

IT-Dienstleistungen, z.B.:

Softwareentwickler
Software as a Service (SaaS)
Datenbankentwickler
Java-Entwickler
SAP-Entwickler
Softwarearchitekt
iPhone- / Android-Entwickler

IT- und TK-Beratung, z.B.:

IT-Berater / EDV-Berater
IT-Projektleiter
Sachverständiger
EDV-Gutachter
SAP-Berater
Datenschutzbeauftragter
IT (Interims-) Manager

Online-Dienstleistungen, z.B.:

Internetprovider
Provider / TK Serviceprovider
Internetagentur
E-commerce und E-banking
SEO- / SEM-Consultant
Cloud-Computing Spezialist

Hardware und Netzwerk, z.B.:

Hardwarehersteller und Hardwareentwickler
Hardware Händler
Systemadministrator
PC-Techniker
Rechenzentrum
Webhoster

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Versicherte Tätigkeiten

IT-Dienstleistungen, z.B.:

Softwareentwickler
Software as a Service (SaaS)
Datenbankentwickler
Java-Entwickler
SAP-Entwickler
Softwarearchitekt
iPhone- / Android-Entwickler

IT- und TK-Beratung, z.B.:

IT-Berater / EDV-Berater
IT-Projektleiter
Sachverständiger
EDV-Gutachter
SAP-Berater
Datenschutzbeauftragter
IT (Interims-) Manager

Online-Dienstleistungen, z.B.:

Internetprovider
Provider / TK Serviceprovider
Internetagentur
E-commerce und E-banking
SEO- / SEM-Consultant
Cloud-Computing Spezialist

Hardware und Netzwerk, z.B.:

Hardwarehersteller und Hardwareentwickler
Hardware Händler
Systemadministrator
PC-Techniker
Rechenzentrum
Webhoster

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Schadensbeispiele

Beratungsfehler

Ein IT-Berater empfiehlt einem Energieversorger eine Verwaltungs-Software. Nach der Implementierung der Software stellt sich heraus, dass das Produkt nicht für die Verwaltung von Verbrauchsdaten geeignet ist. Dem Energieversorger entsteht durch Anschaffung und Implementierung einer neuen Software ein Schaden von 73'000 CHF.

Programmierfehler lässt Gewinne platzen

Ein freiberuflicher Programmierer entwickelt eine Datenbanksoftware zum Versand von 12.000 Online-Mailings für ein Modeunternehmen. Aufgrund eines Fehlers in der Programmierung werden die formatierten Mailings falsch versendet. Das Unternehmen eröffnet Schadenersatzklage gegen den Programmierer wegen entgangenem Gewinn von 120'000 CHF.

Vermögenseigenschaden durch Mitarbeiter

Der Mitarbeiter eines IT-Unternehmens verursacht grob fahrlässig den Verzug eines Projektes. Der Auftraggeber entzieht dem Unternehmen daraufhin das Projekt. Das IT-Unternehmen nimmt daraufhin seinen Mitarbeiter in Anspruch. Der Schadenersatz wird in Höhe von 12 Monatsgehältern geltend gemacht.

Verzugsschaden

Ein IT-Unternehmen ist mit der Wartung und dem Support der Computersysteme eines Logistikunternehmens betraut. Bei einem Systemausfall kann das IT-Unternehmen die vereinbarte Reaktionszeit von einer Stunde nicht einhalten. Erst nach 7 Stunden laufen die Systeme wieder. Der Auftraggeber verlangt für die verzögerte Leistungserbringung Schadenersatz in Höhe von 50'000 CHF.
ACHTUNG: Es wird empfohlen, für die automatische Prämienberechnung die Antragsmodelle vor dem Ausfüllen herunterzuladen und anschließend mit dem Acrobat Reader zu öffnen. Eine kostenfreie Version können Sie sich hier herunterladen.

Ihr Ansprechpartner

Daniel Zimmermann

Leiter Underwriting
[email protected]
+41 438 832 237

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