MARKEL Pro Media

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) für Unternehmen aus der Medienbranche

Massgeschneiderte Absicherung für Ihr Unternehmen aus der Medienbranche (bspw. Werbe-, Event- oder Online-Marketingagenturen)

Versicherungsschutz bei Verletzung von Marken- und Urheberrechten, Verzugsschäden und vieles mehr.

Individuell anpassbarer Versicherungsschutz durch hinzuwählbare Bausteine (bspw. Betriebshaftpflicht, Cyber- und D&O Zusatzdeckung).

Einfacher Vertragsabschluss über das MARKEL Antragsmodell möglich
(Risiken ausserhalb des Antragsmodells können individuell angefragt werden mittels Fragebogen).

Fehler sind menschlich – und können den Besten passieren. Eine kleine Unachtsamkeit kann bereits Schäden im eigenen Unternehmen oder am Vermögen betroffener Dritter auslösen. Diese können im Zweifel nicht nur das finanzielle Fundament, sondern auch einen guten Ruf bis ins Mark treffen.

Hinzu kommt: Anforderungsprofile und gesetzliche Vorgaben verschiedenster Berufsbilder werden immer komplexer, was große Schadenpotenziale nach sich zieht. Deshalb ist eine Vermögensschadenhaftpflicht für viele Berufe bereits gesetzlich fixiert.

Doch auch für Branchen, deren Risiko noch keine Pflichtversicherung regelt, wird eine VSH dringlich empfohlen.

MARKEL Pro Media ist DIE Vermögensschadenhaftpflicht für Unternehmen und Selbstständige/Freelancer aus der Medienbranche.

Versicherte Tätigkeiten

Medienagenturen, z.B.:

Werbeagentur
Internetagentur
Marketingagentur
Affiliate-Marketingagentur
Contentagentur
Medienagentur
Social-Media-Agentur
PR-Agentur
SEM/SEO-Agentur
Grafikagentur
Kommunikationsagentur
Textagentur
Eventagentur
Bildagentur
Promotionsagentur

Freiberufler, z.B.:

Web-Designer
Grafik-Designer
Freier Texter
Marketingberater
SEO-Berater
Social Media-Berater
PR-Berater
Kommunikationsberater
Eventmanager
Content-Creator/-Manager
Brandmanager

Filmschaffende, z.B.:

Produktionsleiter
Regisseur
Kameramann / Tontechniker
Beleuchter
Werbefilmproduktion
Video-Content-Produzent

Künstler, z.B.:

Maler (künstlerisch)
Bildhauer
Digital Artist
Medienkünstler
Konzeptkünstler
Mediengestalter
Illustrator
Musiker
Dirigent
Sänger
Disc-Jockey
Komponist
Schriftsteller
Lyriker
Autor
Schauspieler
Fotograf

Sonstige, z.B.:

Freier Journalist
Moderator
Eigenverleger
Fernsehsender
Rundfunksender
Markt- / Meinungsforschung
Redakteur
Blogger
Influencer
Künstleragentur

Versicherte Tätigkeiten

Medienagenturen, z.B.:

Werbeagentur
Internetagentur
Marketingagentur
Affiliate-Marketingagentur
Contentagentur
Medienagentur
Social-Media-Agentur
PR-Agentur
SEM/SEO-Agentur
Grafikagentur
Kommunikationsagentur
Textagentur
Eventagentur
Bildagentur
Promotionsagentur

Freiberufler, z.B.:

Web-Designer
Grafik-Designer
Freier Texter
Marketingberater
SEO-Berater
Social Media-Berater
PR-Berater
Kommunikationsberater
Eventmanager
Content-Creator/-Manager
Brandmanager

Filmschaffende, z.B.:

Produktionsleiter
Regisseur
Kameramann / Tontechniker
Beleuchter
Werbefilmproduktion
Video-Content-Produzent

Künstler, z.B.:

Maler (künstlerisch)
Bildhauer
Digital Artist
Medienkünstler
Konzeptkünstler
Mediengestalter
Illustrator
Musiker
Dirigent
Sänger
Disc-Jockey
Komponist
Schriftsteller
Lyriker
Autor
Schauspieler
Fotograf

Sonstige, z.B.:

Freier Journalist
Moderator
Eigenverleger
Fernsehsender
Rundfunksender
Markt- / Meinungsforschung
Redakteur
Blogger
Influencer
Künstleragentur

Schadensbeispiele

Verzugsschaden

Eine Medienagentur ist mit der Leitung eines Projektes bei einem Auftraggeber betraut. Aufgrund personeller Ausfälle ist der Berater nicht in der Lage, wichtige Unterlagen rechtzeitig abzugeben. Das Projekt verzögert sich um einen weiteren Monat. Der Auftraggeber stellt Schadensersatzansprüche und entgangenen Gewinn in Höhe von 120'000 CHF in Anspruch.

Fehler bei der Terminplanung

Eine Event-Agentur ist mit der Organisation einer Vortragsreihe betraut. Einladungen an die Teilnehmer sind verschickt. Die Agentur hat die Location inklusive Rahmenprogramm zum falschen Datum gebucht. Der Auftraggeber entzieht den Veranstaltungs-Etat, macht Reputationsschäden und Schadenersatzforderungen geltend. Die Teilnehmer fordern entstandene Reisekosten zurück.

Druckeigenschaden

Eine Gemeinde plant zum 250. Jubiläum eine Feier. Hierfür gibt sie den Auftrag von Gestaltung und Druck an eine Medienagentur. Diese gibt den Druck im eigenen Namen an die Druckerei weiter. Nach Fertigstellung der Flyer stellt die Agentur fest, dass das Veranstaltungsdatum falsch ist. Die Kosten für Entsorgung der falschen Flyer und Neudruck belaufen sich auf 7'500 CHF.

Verletzung von Schutzrechten

Eine Web-Agentur verwendet für die Webseite eines Kunden aus der Automobilbranche geschütztes Bildmaterial eines Wettbewerbers. Ohne weitere Prüfung wird die Webseite live geschaltet. Der Kunde wird vom rechtlichen Eigentümer des Bildmotives abgemahnt, Schadenersatzforderungen folgen.

Vermögenseigenschaden

Der Mitarbeiter einer Online-Agentur verursacht grob fahrlässig den Verzug eines Projektes. Der Auftraggeber entzieht dem Unternehmen daraufhin das Projekt. Das Beratungsunternehmens nimmt daraufhin seinen Mitarbeiter in Anspruch. Der Schadenersatz wird in Höhe von 12 Monatsgehältern geltend gemacht.

Cyber-Eigenschaden

Der Mitarbeiter einer Marketing-Agentur öffnet den Anhang einer E-Mail, welcher einen Verschlüsselungstrojaner beinhaltet. Alle Daten auf den Systemen der Agentur werden somit unlesbar gemacht. Die Kosten für die IT-Forensik sowie die Entfernung der Schadsoftware und Installation neuer Sicherheitssoftware betragen 26'000 CHF.

Cyber-Drittschaden

Der Mitarbeiter einer PR-Agentur versendet versehentlich eine E-Mail mit einem vireninfizierten Anhang an einen großen Kunden. Dieser verursacht beim Kunden einen Systemabsturz der das Unternehmen für einige Tage außer Betrieb setzt. Der Kunde stellt Haftpflichtansprüche aus Schadenersatz und entgangenen Gewinn in Höhe von 78'000 CHF.

D&O-Aussenhaftung

Der Geschäftsführer eines Unternehmens verpasst es, den Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens rechtzeitig zu stellen. Trotz Konkursreife leistet er verbotene Zahlungen an Lieferanten. Der Konkursverwalter fordert alle Zahlungen ab Konkursreife vom Geschäftsführer persönlich zurück. Die Forderung beläuft sich bei zweimonatiger Verschleppung auf 70'000 CHF.
ACHTUNG: Es wird empfohlen, für die automatische Prämienberechnung die Antragsmodelle vor dem Ausfüllen herunterzuladen und anschließend mit dem Acrobat Reader zu öffnen. Eine kostenfreie Version können Sie sich hier herunterladen.

Ihr Ansprechpartner

Daniel Zimmermann

Leiter Underwriting
[email protected]
+41 438 832 237

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