MARKEL Pro D&O

Die D&O-Versicherung für Unternehmen, Stiftungen und Vereine

Massgeschneiderte D&O-Absicherung für Ihr Unternehmen

D&O-Haftpflichtversicherung, die für Unternehmen, Stiftungen und Vereine gedacht ist, um ihre leitenden Angestellten gegen mögliche Haftungsansprüche zu schützen.

Weitreichender Versicherungsschutz sowie Absicherung des Privatvermögens vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen.

Einfacher Vertragsabschluss über das MARKEL Antragsmodell möglich
(Risiken ausserhalb des Antragsmodells können individuell angefragt werden mittels Fragebogen).

Unabhängig von der Unternehmensgrösse sind Mitglieder der Geschäftsleitung, des Verwaltungsrats und aller anderen Unternehmensorgane gesetzlich verpflichtet, Entscheidungen im besten Interesse der Firma zu treffen.

Sollten Sie Ihren Treuhands- oder Sorgfaltspflichten nicht nachkommen und dadurch dem Unternehmen ein finanzieller Schaden entstehen, können sie persönlich von den Gesellschaftern und Gläubigern zur Verantwortung gezogen werden. Dies kann erhebliche finanzielle Konsequenzen für die betroffenen Personen haben, da solche Haftungsrisiken in der Regel nicht durch die Berufshaftpflicht- oder andere Haftpflichtversicherungen abgedeckt sind.

Einzig eine D&O-Versicherung (Directors-and-Officers Haftpflichtversicherung) bietet den nötigen Versicherungsschutz.

MARKEL Pro D&O ist DIE Managerhaftpflichtversicherung für Führungskräfte und leitende Angestellte von Unternehmen, Stiftungen und Vereinen.

Versicherte Tätigkeiten

Abgesichert sind u.a.:

Geschäftsführer
Vertreter
Interimsmanagement
Manager
Beiräte
Prokuristen
Leitende Angestellte
Vorstände
Compliance-Officer
Verwaltungsräte
Unternehmensleiter
Vorsitzende
Generalbevollmächtigte
Datenschutzbeauftragte

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Versicherte Tätigkeiten

Abgesichert sind u.a.:

Geschäftsführer
Vertreter
Interimsmanagement
Manager
Beiräte
Prokuristen
Leitende Angestellte
Vorstände
Compliance-Officer
Verwaltungsräte
Unternehmensleiter
Vorsitzende
Generalbevollmächtigte
Datenschutzbeauftragte

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Schadensbeispiele

Finanzierungslücke

Der Maschinenpark eines Werkzeugherstellers unterläuft einer unverhältnismässig teuren Erneuerung, wodurch es zu einer Finanzierungslücke kommt, welche nur mit erheblichen Zusatzkosten geschlossen werden kann. Für die entstandenen Zusatzkosten wird der verantwortliche Geschäftsführer vom Unternehmen persönlich in Anspruch genommen.

Konkurs

Der Geschäftsführer eines IT-Unternehmens stellt den Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens nicht rechtzeitig. Trotz Konkursreife leistet er verbotene Zahlungen an Lieferanten. Der Konkursverwalter fordert alle verbotenen Zahlungen ab Konkursreife vom Geschäftsführer persönlich zurück. Die Forderung beläuft sich auf CHF 70'000.

Planungsfehler

Die Geschäftsführer eines Internetauktionshauses übernehmen ein ausländisches Konkurrenzunternehmen. Nach der Akquisition eskalieren die Kosten und die erhofften Synergieeffekte bleiben aus. Gesellschafter werfen den Geschäftsführern vor, keine angemessene Due-Diligence-Prüfung vor der Transaktion durchgeführt und dem Unternehmen so Schaden zugefügt zu haben.

Überschneidende Interessen

Ein Online-Textilversand nutzt stets einen Lieferservice, an dem einer der Geschäftsführer beteiligt ist. Der Vorwurf lautet, er habe den Interessenkonflikt nicht offenbart und dem Unternehmen finanziellen Schaden zugefügt, da günstigere Lieferdienste verfügbar waren.
ACHTUNG: Es wird empfohlen, für die automatische Prämienberechnung die Antragsmodelle vor dem Ausfüllen herunterzuladen und anschließend mit dem Acrobat Reader zu öffnen. Eine kostenfreie Version können Sie sich hier herunterladen.

Ihr Ansprechpartner

Daniel Zimmermann

Leiter Underwriting
[email protected]
+41 438 832 237

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